Integra GmbH

Geschäftsbedingungen

   

1.            Allgemeines

1.1          In diesen Verkaufsbedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:

                „das Unternehmen“ oder „uns“ bezeichnet Integra GmbH.   „Käufer“ oder „Sie“ bezeichnet die Person, deren Bestellung von uns angenommen wurde,

                „Waren“ bezeichnet die Waren, zu deren Verkauf wir uns und zu deren Kauf Sie sich gemäß eines Auftrags verpflichten.

1.2          Sämtliche Kostenvoranschläge und Aufträge werden von uns gemäß den folgenden Bedingungen abgegeben bzw. angenommen. Sollte zwischen diesen Bedingungen und den Konditionen Ihrer Anfrage oder Ihres Auftrags ein Widerspruch vorhanden sein, gelten diese Bedingungen. Jegliche Änderungen dieser Bedingungen müssen von uns schriftlich festgehalten werden.

1.3          Die schriftliche Bestätigung von telefonisch erteilten Aufträgen muss deutlich als Bestätigung eines bereits erteilten Auftrags gekennzeichnet sein, da Sie anderenfalls für doppelte Aufträge haftbar sind.

1.4          Die Mitarbeiter des Unternehmens sind nicht befugt, Zusicherungen hinsichtlich der Waren abzugeben, es sei denn, diese werden vom Unternehmen schriftlich bestätigt. Wir haften nicht für Zusicherungen, die auf Ihrem Auftrag zum Zeitpunkt der Annahme durch uns nicht eindeutig dargelegt sind.

1.5          Wir sind berechtigt, typographische oder Schreibfehler sowie Auslassungen in unseren Verkaufsbroschüren oder Kostenvoranschlägen, Auftragsannahmen, Rechnungen oder anderen von uns herausgegebenen Schriftstücken oder Informationen zu korrigieren, ohne dass uns dadurch eine Haftpflicht entsteht.

2.            Aufträge

2.1          Die Menge, Qualität, Installationsarbeiten, Zubehör und Beschreibung und Spezifikationen der Waren werden in unserem Kostenvoranschlag angegeben (soweit von Ihnen akzeptiert).

2.2          Die von uns erstellten Kostenvoranschläge sind für einen Zeitraum von 30 Tagen vom Datum des Kostenvoranschlags an gültig. Sämtliche Kostenvoranschläge und Aufträge werden von uns vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Waren angenommen.

2.3          Für an uns erteilte Aufträge gelten Mindestbestellmengen, was bei Auftragserteilung mit uns abzustimmen ist.

2.4          Wir behalten uns das Recht vor, an den Spezifikationen der Waren notwendige Änderungen vorzunehmen, um den gesetzlichen oder EC-Richtlinien zu entsprechen, oder Änderungen, die sich nicht erheblich auf ihre Qualität oder Einsatzfähigkeit auswirken.

2.5          Von uns angenommene Aufträge können von Ihnen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung und Ihrer Verpflichtung, uns in vollem Umfang für sämtliche Verluste zu entschädigen (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich sämtlicher Lohnkosten und Kosten für benutztes Material), Schäden, Gebühren und Aufwendungen, die uns auf Grund der Stornierung oder Abänderung entstehen, storniert oder abgeändert werden.

2.6          Wenn:

                2.6.1 Sie mit Ihren Gläubigern (natürliche Personen oder Unternehmen) freiwillige Vereinbarungen eingehen oder zahlungsunfähig werden oder wenn über Sie (als Unternehmen) die Anordnung zur Bestellung eines Verwalters erteilt wird oder Sie Insolvenz anmelden, oder

                2.6.2 für Ihr Eigentum oder Ihre Vermögenswerte ein Zwangsverwalter bestellt wird, oder

                2.6.3 Sie die Geschäftstätigkeit einstellen oder dies androhen, oder

                2.6.4 wir gerechtfertigterweise annehmen, dass eines der oben genannten Ereignisse bevorsteht, sind wir ohne Schaden für die uns zustehenden Rechte oder Rechtsschutz berechtigt, die von Ihnen erteilten Aufträge für ungültig zu erklären oder weitere Lieferungen an Sie einzustellen, ohne dass uns dadurch eine Haftpflicht entsteht. Falls die Waren bereits ausgeliefert, jedoch noch nicht bezahlt wurden, wird der Kaufpreis ungeachtet jeglicher vorheriger anderslautender Vereinbarungen oder Abmachungen zur sofortigen Zahlung fällig.

2.7          Falls Sie Ihrer Verpflichtung, technische Angaben zur Verfügung zur stellen, nicht nachkommen, und wenn Sie diese Verletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Verletzung wieder gutmachen, sind wir berechtigt, alle Ihre Aufträge auszusetzen oder zu stornieren.

3.            Preise

3.1          Der Produktpreis entspricht unserem Angebotspreis; die Waren werden frei Frachtführer ab Standort des Verkäufers (FCA, Incoterms 2010) geliefert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.2          Wir behalten uns das Recht vor, den Preis der Waren vor der Lieferung jederzeit durch Mitteilung an Sie zu erhöhen, um von uns nicht zu vertretenen Kostenerhöhungen (wie z.B. unter anderem Wechselkursschwankungen, Devisenregulierungen, geänderte Zölle) oder geänderte Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen der Waren, die von Ihnen angefordert und von uns akzeptiert werden, oder verzögerte Abnahme der Lieferung durch Sie Rechnung zu tragen.

3.3          Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder anderer Umsatzsteuer, zu deren Bezahlung an uns Sie außerdem verpflichtet sind.

3.4          Bei Installationsarbeiten einschließenden Verträgen behalten wir uns das Recht vor, Standzeiten in Rechnung zu stellen, die durch uns nicht zu vertretende Ereignisse entstanden sind.

4.            Zahlung

4.1          Die Zahlung des Kaufpreises ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder gemäß anderslautender schriftlicher Vereinbarungen mit uns fällig. Wir sind zum Erhalt des Preises berechtigt, ungeachtet dessen, dass die Lieferung eventuell nicht stattgefunden oder das Eigentum an den Waren nicht auf Sie übergegangen ist. Der Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns.

4.2          Sollten Sie es versäumen, die Zahlung am Fälligkeitstag vorzunehmen, sind wir zusätzlich zu jeglichen uns zustehenden anderen Rechten oder Rechnungsschutz berechtigt:

                4.2.1 vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen jeglichen Vergleichsabschlag in Rechnung zu stellen,

                4.2.2 die sofortige Bezahlung aller zu dem Zeitpunkt offenen Rechnungen zu verlangen,

                4.2.3 den Auftrag zu stornieren oder weitere Lieferungen an Sie aussetzen,

                4.2.4 jegliche von Ihnen getätigten Zahlungen den Waren zuzuweisen (oder den Waren, die gemäß eines anderen Auftrags geliefert wurden), wie wir dies für angemessen halten, und

                4.2.5 Zinsen in Höhe von 3% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz von Barclays Bank PLC (vor und nach einem Urteil) auf den unbezahlten Betrag in Rechnung zu stellen, bis der ausstehende Betrag in voller Höhe bezahlt wurde (für die Zinsberechnung wird ein Teil eines Monats als ganzer Monat angesehen).

4.3          Für von uns bereitgestellte Muster, die nicht innerhalb von dreißig Tagen nach dem Erhalt an unsere Betriebe zurückgegeben werden, sind Sie zur Zahlung in Höhe der zum Ende des Zeitraums von dreißig Tagen gültigen Preise verpflichtet, es sei denn, sie wurden zu besonderen Verkaufs- oder Rückgabebedingungen geliefert.

5.            Lieferung

5.1          Jegliche für die Waren angegebene Liefertermine sind nur ungefähre Termine, wobei wir nicht für Lieferverzögerungen, gleich aus welchem Grund, haftbar sind. Die Liefertermine sind kein wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns. Wir sind berechtigt, die Waren nach angemessener Mitteilung an Sie vor dem angegebenen Liefertermin zu liefern.

5.2          Wenn die Waren in Teillieferungen geliefert werden, stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar. Durch das Versäumnis unsererseits, eine oder mehrere Teillieferungen durchzuführen, oder Forderungen Ihrerseits hinsichtlich einer oder mehrerer Teillieferungen, sind Sie nicht berechtigt, den restlichen Auftrag oder andere Aufträge als nichtig zu behandeln.

5.3          Sollten wir es versäumen, die Lieferung der Waren (oder Teillieferungen) aus anderen Gründen, als von uns zu vertretenen Gründen oder durch Ihr Verschulden, durchzuführen, und wir Ihnen gegenüber haftbar sind, ist unsere Haftung auf den eventuellen Mehrbetrag der Kosten für Sie (im billigstmöglichen Markt) für ähnliche Waren beschränkt, die durch den Ersatz für die nicht erfolgte Lieferung der Waren entstehen.

5.4          Sind im Preis die Kosten für die Lieferung enthalten, ist die Wahl der Liefermethode uns überlassen. Es gelten die Transportbedingungen des Frachtführers. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen sind wir nicht für die Entladung verantwortlich.

5.5          Falls Sie die Lieferung der Waren nicht annehmen oder es versäumen, zum Zeitpunkt des Liefertermins angemessene Anweisungen für die Lieferung zu geben, sind wir ohne Schaden für die uns zustehenden Rechte oder Rechtsschutz berechtigt, die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung einzulagern und Ihnen angemessene Lagerkosten (einschließlich Versicherung) in Rechnung zu stellen.

6.            Risiko und Eigentumsübergang

Der Eigentumsübergang an den Käufer findet bei Übergabe des Produktes an den Frachtführer statt; bei Integra verbleibt jedoch das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware während des Transports.

7.            Rücksendungen und Verpackung

7.1          Waren dürfen nur mit vorheriger genehmigung des Unternehmens und nur unter strikter einhaltung der rücksendegenehmigung (RMA) des Unternehmens zurückgegeben werden. Für Waren, die ohne RMA zurückgeschickt werden, wird keine gutschrift erteilt. Die zurückgesandten Waren müssen frachtfrei versendet werden und von einem packzettel mit angabe unserer lieferscheinnummer begleitet sein. Bei rücksendungen innerhalb von 30 tagen ab dem versanddatum wird keine rücknahmegebühr erhoben. Nach 30 tagen wird eine rücknahmegebühr von 10 % erhoben. Rücksendungen werden nicht länger als 90 tage ab versanddatum akzeptiert.

7.2          Waren müssen unbenutzt, in verkaufsfähigem zustand und in ungeöffneten, unbeschädigten originalkartons zurückgeschickt werden, die so verpackt sind, dass sie nicht beschädigt werden, damit eine gutschrift erteilt werden kann. Beschädigte Waren, die durch unsachgemäße behandlung (z.B. gebrochene/entfernte/manipulierte siegel), nicht validierbare lagerbedingungen, geöffnete oder teilweise benutzte Waren entstanden sind, können nicht zurückgegeben werden.

7.3          Temperaturkontrollierte, auf haut und menschlichem gewebe basierende produkte und abgelaufene Waren werden nicht zurückgenommen.

7.4          Sonderanfertigungen, geätzte produkte und eigenmarken sind von der rückgabe ausgeschlossen. 

7.5 Waren, die über den ladentisch oder über einen autorisierten händler verkauft werden, können nicht direkt an das Unternehmen zurückgegeben werden.  In diesem fall wenden sie sich bitte an Ihren händler und konsultieren sie dessen rückgaberichtlinien.

7.6 Es ist außerdem unerlässlich, dass sie sowohl uns als auch die transportunternehmen innerhalb von drei tagen nach erhalt der Waren oder bei verdacht oder anzeichen, dass die Waren auf dem transportweg verloren gegangen sein könnten, über alle schadens- oder verlustmeldungen informieren.  Wenn sie dies nicht innerhalb dieser drei tage tun, wird der anspruch nicht anerkannt.

8.            Zeichnungen, usw.

8.1          Sämtliche Spezifikationen, Zeichnungen und bestimmten Gewichte und Abmessungen, die wir mit Kostenvoranschlägen unterbreiten, sind nur ungefähr. Mit den Beschreibungen und Abbildungen in unseren Katalogen, Preislisten und Werbungen beabsichtigen wir, lediglich einen allgemeinen Eindruck der darin beschriebenen Waren zu vermitteln, wobei die vorstehenden Informationen nicht Teil des Vertrages zwischen Ihnen und uns sind.

8.2          Alle von uns übergebenen Spezifikationen und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und sind nach Aufforderung unverzüglich an uns zurückzugeben. Sie werden unter der Bedingung übergeben, dass sie nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung kopiert oder Dritten gegenüber offengelegt werden. Sie dürfen keinesfalls entgegen unserer Interessen benutzt werden.

8.3          Wenn wir nach Ihren Plänen, Entwürfen oder Spezifikationen arbeiten, halten Sie uns hiermit schadlos hinsichtlich u.a. Schäden, entgangenen Gewinn, Kosten, Aufwendungen, Strafsteuern, Folge- und indirekte Schäden und jegliche andere Forderungen jeglicher Art, die gegen uns wegen Verletzung oder angeblicher Verletzung der Rechte Dritter gestellt werden, worin ohne Einschränkung Urheberrechts-, Patent- oder Designrechte enthalten sind (wobei die vorstehende Aufstellung keine Einschränkung darstellt). Wir gewährleisten nicht, dass die Waren nicht diese Rechte Dritter verletzen.

9.            Inspektion und Tests

9.1          Die Waren werden einer sorgfältigen Inspektion und, soweit dies im Fertigungsprozess festgelegt ist, in unseren Werken vor dem Versand ab Werk Standardtests unterzogen.

9.2          Falls andere als die in unserem Kostenvoranschlag genannten Tests oder Tests in Ihrer Gegenwart oder der Ihres Beauftragten in unseren Anlagen oder vor Ort angefordert werden, werden Ihnen die unmittelbaren Kosten dieser zusätzlichen Arbeiten ggf. zusätzlich zum Vertragspreis in Rechnung gestellt.

9.3          Im Falle, dass Sie diesen Tests gemäß Abs. 9.2 nach einer Fristsetzung von sieben Tagen nicht beiwohnen, werden die Tests in Ihrer Abwesenheit durchgeführt. Die Testergebnisse sind für Sie verbindlich.

10.          Zutritt zum Gelände

10.1        Falls Sie die Durchführung von Reparaturen auf Ihrem Gelände oder dem Dritter wünschen, müssen Sie uns innerhalb der üblichen Arbeitszeiten nach angemessener Mitteilung Zutritt zum Gelände gewähren. Wir sind Ihnen gegenüber in keiner Weise haftbar, falls Sie es versäumen, uns diesen Zutritt zu gewähren.

10.2        Im Falle von Verträgen, in denen Installationsarbeiten beinhaltet sind, halten Sie uns und unsere Mitarbeiter und Bevollmächtigten gegen jegliche Verluste oder Personen- und Sachschäden schadlos, die einem der Vorgenannten an Ihrem Standort oder dem Dritter durch eine Nichterfüllung Ihrerseits oder seitens Ihrer Mitarbeiter, Subunternehmer oder Beauftragten entstanden sind.

11.          Gewährleistungen und Haftpflicht

Die INTEGRA LIFE SCIENCES CORPORATION und ihre 100 %-igen Tochtergesellschaften („INTEGRA“) gewähren ihren autorisierten Händlern und den ursprünglichen Käufern auf jedes neue INTEGRA-Produkt bei normalem Gebrauch und Wartung für einen Zeitraum von einem (1) Jahr (vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Bestimmungen bei Zubehörartikeln) ab Lieferung durch INTEGRA (oder einen ihrer offiziellen Händler) zum Endverbraucher, keinesfalls jedoch über das auf jedem Produkt angegebene Verfallsdatum hinaus, eine Garantie gegen Material- und Herstellungsmängel. Bei Produkten, die von INTEGRA über einen autorisierten Händler verkauft werden, gilt auch der Käufer eines INTEGRA-Produktes, dem ein Händler das Produkt als erstes verkauft, als „ursprünglicher Käufer“.

•             Eine Garantie für die Qualität von chirurgischen Instrumenten im Bezug auf Material- und Herstellungsmängel besteht nur dann, wenn sie nicht zweckentfremdet, unangemessen gereinigt oder verwendet werden.

•             Produkte, die INTEGRA im Zuge eines Leasing-, Miet- oder Ratenkaufvertrages zur Verfügung stellt und die innerhalb der Vertragslaufzeit eines Reparaturdienstes bedürfen, müssen gemäß den Vertragsbestimmungen repariert werden.

Beim Auftreten eines Defekts während des Gewährleistungszeitraumes oder der Vertragsdauer muss der Käufer oder Händler direkt mit INTEGRA Kontakt aufnehmen. Sollte der Käufer oder Händler diese Gewährleistung in Anspruch nehmen, so muss das defekte Produkt umgehend, ordnungsgemäß verpackt und frankiert an INTEGRA zurückgesandt werden. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Versandes trägt der Absender. INTEGRA verpflichtet sich im Rahmen dieser Gewährleistung ausschließlich zur Reparatur oder Ersatz, nach alleinigem Ermessen und übernimmt die Kosten gemäß den Bestimmungen dieser Gewährleistung und den geltenden Vereinbarungen.  INTEGRA KANN KEINESFALLS FÜR INDIREKTE ODER DIREKTE SCHÄDEN IN ZUSAMMENHANG MIT DEM ERWERB ODER DEM GEBRAUCH VON INTEGRA-PRODUKTEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN. Weiter gilt diese Gewährleistung nicht für einen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Gebrauch eines INTEGRA-Produktes entstandenen Schaden, wenn Reparaturen nicht durch einen INTEGRA-Techniker ausgeführt wurden oder wenn das Produkt nach Ansicht von INTEGRA in irgendeiner Weise verändert wurde, sodass seine Stabilität oder Zuverlässigkeit beeinträchtigt wurde, oder wenn das Produkt falsch oder nachlässig angewendet oder beschädigt wurde, oder wenn die Anweisungen von INTEGRA nicht beachtet wurden. DIESE BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG GILT ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGENSOWIE JEDER WEITEREN VERPFLICHTUNG ODER HAFTUNG SEITENS INTEGRA ODER SEINER AUTORISIERTEN HÄNDLER.. INTEGRA ÜBERNIMMT FERNER WEDER SELBST NOCH DURCH VERTRETER ODER DRITTE EINE DARÜBER HINAUSGEHENDE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT INTEGRA-PRODUKTEN.  INTEGRA ERKENNT FERNER KEINE WEITEREN  AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH JEDER EXPLIZITEN ODER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNG EINER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK, ZU EINER ANWENDUNG ODER DER GEWÄHRLEISTUNG DER QUALITÄT SOWIE IRGENDWELCHE IMPLIZITE ODER AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN GEGENÜBER DEN PATIENTEN AN. Handlungen oder Aussagen können weder als Gewährleistung oder Garantie verstanden werden, noch können sie die vorliegende Gewährleistungsregelungen ändern. Es sei denn dies geschieht in Folge eines von INTEGRA unterzeichneten Schreibens.. Diese Bestimmung zur Änderung der Gewährleistung kann weder mündlich noch durch irgendein Verhalten aufgehoben werden.

AUTORISIERTE INTEGRA-HÄNDLER KÖNNEN KEINESFALLS FÜR INDIREKTE ODER DIREKTE SCHÄDEN IN ZUSAMMENHANG MIT DEM ERWERB ODER DEM GEBRAUCH VON INTEGRA-PRODUKTEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN. Weiter gilt diese Gewährleistung nicht und autorisierte INTEGRA-Händler haften nicht für einen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Gebrauch eines INTEGRA-Produktes entstandenen Schaden, wenn Reparaturen nicht durch einen INTEGRA-Techniker ausgeführt wurden oder wenn das Produkt nach Ansicht von INTEGRA in irgendeiner Weise verändert wurde, sodass seine Stabilität oder Zuverlässigkeit beeinträchtigt wurde, oder wenn das Produkt falsch oder nachlässig angewendet oder beschädigt wurde, oder wenn die Anweisungen von INTEGRA nicht beachtet wurden. DIESE BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG DER INTEGRA-HÄNDLER GILT ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN GEGENÜBER DEM URSPRÜNGLIHCEN KÄUFER SOWIE JEDER WEITEREN VERPFLICHTUNG ODER HAFTUNG GEGENÜBER DEM URSPRÜNGLICHEN KÄUFER SEITENS DES AUTORISIERTEN INTEGRA-HÄNDLERS. AUTORISIERTE INTEGRA-HÄNDLER ERKENNEN FERNER KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH JEDER EXPLIZITEN ODER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNG EINER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK, ZU EINER ANWENDUNG ODER DER GEWÄHRLEISTUNG DER QUALITÄT SOWIE IRGENDWELCHE IMPLIZITE ODER AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN GEGENÜBER DEN PATIENTEN AN.

12           Maßgebliches Recht

                Der Vertrag zwischen Ihnen und uns untersteht deutschem Recht. Sie verpflichten sich, die alleinige Zuständigkeit der deutschen Gerichte anzuerkennen.

13.          Verzichtsklausel

Verzichtserklärungen unsererseits hinsichtlich der Verletzung einer Bedingung Ihrerseits werden nicht als Verzichtserklärung hinsichtlich weiterer Verletzungen dieser Bedingung oder von Verletzungen anderer Bedingungen ausgelegt.