ILS Services Schweiz AG

Geschäftsbedingungen

1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bedingungen für den Verkauf der von ILS Services Schweiz AG einem Käufer („Käufer“) zum Kauf angebotenen und vom Käufer bestellten Produkte   („Produkt“). Mit der ILS Services Schweiz AG erteilten Bestellung werden vom Käufer diese AGB uneingeschränkt und vorbehaltslos angenommen. Der Käufer erkennt an, dass er sie vor der Bestellung erhalten und zur Kenntnis genommen hat, wobei  sonstige Unterlagen, die von ILS Services Schweiz AG herausgegeben werden, nur unverbindlicher Art sind. Sonderbedingungen gehen diesen AGB nur vor, wenn sich ILS Services Schweiz AG damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers, die von ILS Services Schweiz nicht ausdrücklich bestätigt werden, sind unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Mitteilung gegenüber ILS Services Schweiz AG unwirksam.

2. Bestellungen

Wegen der medizinischen Besonderheit der Produkte müssen die Bestellungen ILS Services Schweiz AG  schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) erteilt werden und alle notwendigen Angaben für die Bearbeitung der Bestellung und die Fakturierung enthalten.

Bei Bestellungen, die vom Käufer telefonisch erteilt werden, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte, die er erhalten hat, auch bestellt hat. ILS Services Schweiz AG lehnt jegliche Haftung bei Nichterfüllung oder einer fehlerhaften Auslegung von Bestellungen, die vom Käufer telefonisch erteilt werden, ab.

Ein Kaufvertrag kommt durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Bestellung durch ILS Services Schweiz AG zustande. Bei einer Lieferung von Produkten ohne Bestätigung der Bestellung durch ILS Services Schweiz AG gilt die Rechnung der gelieferten Produkte als Auftragsbestätigung.

3. Lieferung

Sofern auf den Rechnungsdokumenten nichts anderes vermerkt ist, werden die Waren frei Frachtführer ab Standort des Verkäufers an den Käufer geliefert (FCA, Incoterms 2010); ausgenommen hiervon sind dringende zeitkritische Sendungen. Der Eigentumsübergang an den Käufer findet bei Übergabe des Produktes an den Frachtführer statt; bei Integra verbleibt jedoch das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware während des Transports. Bei einer dringlichen Lieferung handelt es sich um eine Lieferung, deren Frist unter der üblichen von ILS Services Schweiz AG praktizierten Lieferfrist liegt. Die von ILS Services Schweiz AG angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. ILS Services Schweiz AG haftet nicht für das Überschreiten der angegebenen Lieferfristen.

ILS Services Schweiz AG behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Der Käufer hat die Lieferung angenommen, (i) falls er nicht eine schriftliche Einschränkung auf dem Luftfrachtbrief (LTA), dem Hinterlegungsschein, dem Transportschein oder Konnossement anbringt im Falle von sichtbaren Schäden, die beim Empfang der Produkte festgestellt werden, oder (ii) wenn nach Erhalt der Rechnung oder der Packliste, ILS Services Schweiz AG nicht innert acht (8) Tagen von der unvollständigen Lieferung, mangelhaften Lieferung oder Fehllieferung schriftlich informiert wird. Das Lieferdatum ist dasjenige, welches aus dem Luftfrachtbrief, dem Hinterlegungsschein oder dem Konnossement hervorgeht. Der Käufer verpflichtet sich, den Lieferort zugänglich zu halten und seine Zusammenarbeit anzubieten, damit die Lieferung unter bestmöglichen Umständen stattfinden kann. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung macht den Käufer direkt und vollständig verantwortlich in Bezug auf Beschwerden, die der Transporteur bei ILS Services Schweiz AG vorbringt. Falls der Käufer sich weigert, bereits von ihm oder von einem Dritten bezahlte Produkte anzunehmen, so kann ILS Services Schweiz AG die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers für eine Dauer von drei (3) Monaten zwischenlagern. Nach Ablauf dieser Periode und acht (8) Tage nach einer erfolglosen Inverzugsetzung durch ein Einschreiben mit Rückschein, kann ILS Services Schweiz AG frei über die Produkte verfügen und die entsprechenden Einkünfte unter dem Titel konventionellen Schadenersatzes einbehalten.

4.  Rücksendungen und Verpackung

4.1 Waren dürfen nur mit vorheriger genehmigung des ILS Services Schweiz AG und nur unter strikter cinhaltung der rücksendegenehmigung (RMA) des ILS Services Schweiz AG zurückgegeben werden. Für Waren, die ohne RMA zurückgeschickt werden, wird keine Gutschrift erteilt. Die zurückgesandten Waren müssen frachtfrei versendet werden und von einem packzettel mit angabe unserer Lieferscheinnummer begleitet sein. Bei rücksendungen innerhalb von 30 tagen ab dem versanddatum wird keine rücknahmegebühr erhoben. Nach 30 tagen wird eine rücknahmegebühr von 10 % erhoben. Rücksendungen werden nicht länger als 90 tage ab versanddatum akzeptiert.

4.2 Waren müssen unbenutzt, in verkaufsfähigem zustand und in ungeöffneten, unbeschädigten originalkartons zurückgeschickt werden, die so verpackt sind, dass sie nicht beschädigt werden, damit eine gutschrift erteilt werden kann. Beschädigte Waren, die durch unsachgemäße behandlung (z.B. gebrochene/entfernte/manipulierte Siegel), nicht validierbare lagerbedingungen, geöffnete oder teilweise benutzte Waren entstanden sind, können nicht zurückgegeben werden.

4.3 Temperaturkontrollierte, auf haut und menschlichem gewebe basierende produkte und abgelaufene Waren werden nicht zurückgenommen.

4.4. Sonderanfertigungen, geätzte produkte und eigenmarken sind von der rückgabe ausgeschlossen.  

4.5 Waren, die über den ladentisch oder über einen autorisierten händler verkauft werden, können nicht direkt an das ILS Services Schweiz AG zurückgegeben werden.  In diesem fall wenden sie sich bitte an ihren händler und konsultieren sie dessen rückgaberichtlinien.

4.6 Es ist außerdem unerlässlich, dass sie sowohl uns als auch die transportunternehmen innerhalb von drei tagen nach erhalt der Waren oder bei verdacht oder anzeichen, dass die Waren auf dem transportweg verloren gegangen sein könnten, über alle schadens- oder verlustmeldungen informieren.  Wenn sie dies nicht innerhalb dieser drei tage tun, wird der anspruch nicht anerkannt.

5. Preise

Der Käufer bestätigt, dass ihm die gültigen Preise von ILS Services Schweiz AG bei der Auftragserteilung vorliegen. Die Preise können aufgrund der bestehenden wirtschaftlichen Lage und den geltenden Rechtsvorschriften revidiert werden. Die Preise gelten ohne Mehrwertsteuer (zuzüglich Mehrwertsteuer zum jeweilig geltenden Satz).  Falls der Gesamtbetrag einer Bestellung des Käufers niedriger ist als der Minimalbetrag, der im Katalog für die entsprechenden Produkte angegeben ist, behält sich die ILS Services Schweiz AG vor, Kosten für die Handhabung zu verrechnen. Im weiteren behält sich ILS Services Schweiz AG vor, für jede Bestellung unabhängig ihres Betrags Administrativkosten in Rechnung zu stellen. Schliesslich kann ILS Services Schweiz AG im Falle von Produkteausleihen darüberhinaus auch Mietkosten in Rechnung stellen.   

6. Zahlung – Modalitäten

Unter der Voraussetzung der Annahme der Bestellung durch ILS Services Schweiz AG und einem positiven Bescheid der Finanzabteilung der ILS Services Schweiz AG, sind die Rechnungen, soweit von den Parteien nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Rechnungsausstellung zahlbar.

Sollte ILS Services Schweiz AG der Ansicht sein, dass die Bonität oder das bisherige Zahlungsverhalten des Kunden aus irgendeinem Grund nicht befriedigend sind, kann ILS Services Schweiz AG eine Garantie oder eine Barzahlung oder die Zahlung mit einem Sichtwechsel vor Erfüllung der eingegangenen Bestellungen verlangen.

Für die  Tilgung im Sinne dieser Regelung ist nicht die Überreichung eines Wechsels massgebend, sondern dessen vollständiges und effektives Inkasso zum vereinbarten Termin.

7. Zahlung – Verzug oder Ausfall

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist ILS Services Schweiz AG berechtigt, alle laufenden Lieferungen ungeachtet weitergehender Massnahmen einzustellen.

Für Beträge, die bei Fälligkeit nicht bezahlt sind, werden Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz  von fünf  Prozent (5%) einen Tag nach dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung verrechnet. Im Falle einer Zahlung durch Wechsel wird die Nichtrücksendung als Akzeptverweigerung angesehen, die einer Nichtzahlung gleichkommt. Desgleichen wird bei einer gestaffelten Zahlung im Falle der Nichtzahlung einer Rate die gesamte Forderung ohne Mahnung sofort zur Zahlung fällig.

Der Käufer hat desweiteren alle Gerichtskosten, die bei ILS Services Schweiz AG in Verbindung mit der Eintreibung ihrer Forderung oder der Durchsetzung der Rückgabe der Produkte anfallen, wie insbesondere Verfahrenskosten, Spesen und Honorare von Rechtsanwälten oder Gerichtsvollziehern, zu erstatten.

Die Zahlungen können in keinem Fall ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ILS Services Schweiz AG eingestellt oder aufgerechnet werden. Teilzahlungen werden zunächst auf den nicht durch ein Konkursprivileg gesicherten Anteil der Forderung und sodann auf die jeweils ältesten Forderungen angerechnet

8. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von ILS Services Schweiz AG ist in jedem Fall soweit gesetzlich zulässig:

(I) bei Schäden, die von ILS Services Schweiz AG während oder im Rahmen der Erfüllung sämtlicher in einem Kalenderjahr zustande kommenden Verträge verursacht werden, auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Käufer für die im betreffenden Kalenderjahr gekauften Produkte gezahlt hat; und

(II) bei indirekten Schäden wie insbesondere entgangene Gewinne, Zinsen oder ausgebliebene Einsparungen, Image- oder Rufschädigungen oder bei sonstigen immateriellen Schäden gleich welcher Art, die Folgeschäden sein können,  unabhängig von der Ursache, der Form oder der Rechtsgrundlage ausgeschlossen.

9. Höhere Gewalt

ILS Services Schweiz AG haftet gegenüber dem Käufer nicht für eine Verzögerung, Einschränkung oder Nichterfüllung ihrer Pflichten bei Einritt eines Ereignisses, auf das ILS Services Schweiz AG keinen Einfluss hat („höhere Gewalt“). Unter höherer Gewalt sind nach den Bestimmungen dieser AGB insbesondere folgende Ereignisse zu verstehen: ein Handeln oder Unterlassen des Käufers, einschränkende Regierungs- oder Administrativmassnahmen, Brand,  Überschwemmung,  Epidemie, Quarantäne, Energiekrise, Streiks, soziale Unruhen, Krieg, terroristische Handlungen, Aufruhr, Unfälle,  Rohstoffausfall oder Rohstofflieferverzögerungen im Transport.

Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt ist ILS Services Schweiz AG von ihren Leistungspflichten befreit. Sollte das Ereignis höherer Gewalt mehr als einen (1) Monat andauern, können die Parteien in gutem Glauben über die Kündigung der Verträge, deren Erfüllung durch das Ereignis höherer Gewalt verspätet ist, verhandeln.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1 Teilnichtigkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, gesetzeswidrig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise berührt oder eingeschränkt. Die Parteien werden sich bemühen, die Folgen der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzuschränken und das wirtschaftliche Gleichgewicht des betroffenen Vertrages soweit wie möglich aufrechtzuerhalten.

10.2 Keine Verwirkung der Rechte der Vertragsparteien

Sollte eine der Parteien im Einzelfall ihre Rechte, die ihr gestützt auf Vertrag oder Gesetz zustehen, nicht wahrnehmen, so kann dies nicht als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt werden, und jede Partei behält sich die Möglichkeit vor, die Durchsetzung dieses Rechts jederzeit zu verlangen.

11. Streitigkeiten

FÜR ALLE STREITIGKEITEN ODER ANFECHTUNGEN IN VERBINDUNG MIT DEM ZUSTANDEKOMMEN ODER DER ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE SIND AUSSCHLIESSLICH DIE GERICHTE IM KANTON GENF ZUSTÄNDIG.

12. Anwendbares Recht

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass sämtliche Verträge einschliesslich der vorliegenden AGB dem Schweizerischen Recht unterstehen.